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Rathaus ordnet Zwangsräumung Kästorfer Siedlung an

38 Familien stehen vor dem Nichts. Der Rat hatte noch im März einen langfristigen Stufenplan beschlossen. Und jetzt?

Kästorf 38 Familien in der Kästorfer Siedlung Schneppelmoor verlieren ihr Zuhause. Am Dienstag erhielten sie „mit Postzustellungsurkunde“ die schriftliche Nutzungsuntersagung und die Beseitigungsanordnung für ihre Häuser vom Rathaus. Spätestens in zwei Jahren müssen sie ausziehen. In drei Jahren müssen die Häuser auf eigene Kosten abgerissen, der Schutt beseitigt sein. Klappt das nicht, drohen 50.000 Euro Ordnungsgeld und weitere vierstellige Zwangsgelder.

Der Rat der Stadt hatte noch im März beschlossen, den Ablauf der Wohnberechtigung in einem langfristigen Stufenplan rechtssicher zu regeln. Auf Rechtssicherheit legt das Bauordnungsamt in den achtseitigen Schreiben an alle 50 Bewohner – Kinder werden eigens adressiert – erkennbar Wert. Die Bewohner, vielfach Rentner und Menschen mit geringen Einkommen, haben einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.

 

Stadt-Sprecherin Annette Siemer teilte auf Anfrage mit, das Vorgehen des Rathauses sei rechtlich notwendig. Es werde nun seit 2018 diskutiert, doch noch 2020 seien neue Bewohner ins Schneppelmoor gezogen. Es gebe keine legale Möglichkeit, das Wohnen dort zu ermöglichen: „Die Entscheidung, nach einem längeren Diskussionsprozess den rechtswidrigen Zustand binnen zwei Jahren zu beenden, geschieht auch aus Verantwortung für die Bürger. Es ist unbestritten, dass dort Industrie- und Krankenhausabfälle vergraben wurden, die gesundheitsgefährdend sind.“

 

Das Vorgehen der Verwaltung entspreche dem Ratsbeschluss. Die Menschen hätten zwei Jahre Zeit, sich auf dem Wohnungsmarkt eine neue Bleibe zu suchen. Aber wenn das nicht klappt? „Die Stadt ist generell nicht verpflichtet, eine Unterkunft zu stellen. Aber natürlich würde die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen“, teilt Sprecherin Siemer mit.

12.11.2021GF Rundschaucf

Anmerkung der Redaktion Kästorf: Der Ortsrat wird dieses Thema am Montag 15.11 in seiner Ortsratssitzung auf die Tagesordnung setzen und behandeln.