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Aktuelles zum Virus

Corona-Regeln: Polizei und Stadt setzen Vorgaben des Innenministers um

Boris Pistorius erhöht Druck im Kampf gegen Pandemie: Auch in Gifhorn drohen Uneinsichtigen Strafen

 

Gifhorn. Durch eine härtere Gangart will Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius erreichen, dass sich die Menschen an die Corona-Schutzmaßnahmen halten. Im Landkreis Gifhorn setzen Polizei und Ordnungsämter den erhöhten Druck um. Ab sofort gibt’s mehr Kontrollen.

„In einer Telefonkonferenz hat sich unsere Einsatzleitung mit den Ordnungsämtern von Städten und Gemeinden abgestimmt, um die Forderungen des Ministers im gesamten Kreis auf den Weg zu bringen“, berichtet Gifhorns Polizeisprecher Thomas Reuter. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie würden Ordnungsämter und Polizei gemeinsam agieren. Als Beispiel führt Reuter die 56 Spielplätze in Gifhorn an, die die Stadt inzwischen mit Flatterband gesperrt habe, um Infektionen von Kindern, Eltern und Großeltern zu verhindern.

Hans-Heinrich Kubsch, Liane Jäger und Klaus Ahne vom Präventionsteam der Polizei hätten bereits Überprüfungen auf den Spielplätzen vorgenommen – und nur wenige Uneinsichtige ermahnen müssen, so Reuter. „Wir werden gemeinsam auch darauf achten, das Restaurants pünktlich um 18 Uhr schließen“, kündigt der Polizeisprecher eine Überprüfung der neuen Vorgaben der Landesregierung an. In der Fußgängerzone würde zudem geschaut, ob sich alle Läden an die Verfügung des Landes halten. Diese Aufgaben würden vom Einsatz- und Streifendienst, der Verfügungseinheit und der Fahndung erledigt.

Genau hingeschaut wird auch auf öffentlichen Plätzen. „Am Samstag auf dem Wochenmarkt wird es für die Kolleginnen und Kollegen unseres Ordnungsamtes eine Unterstützung durch die Polizei geben“, weiß Stadtsprecherin Annette Siemer.

Die „gemischten Zweierteams“ würden – entsprechend der Sicherheitspartnerschaft zwischen Stadt und Polizei – zusammen unterwegs sein. Reuter erklärt, worum es geht: „Ansammlungen von größeren Personengruppen untersagen und das Einhalten von Sicherheitsabständen kontrollieren.“

Reuter und Siemer sind froh darüber, dass „man in dieser Woche überwiegend beratend tätig“ unterwegs war. „Auch viele Unsicherheiten bei Gewerbetreibenden konnten weitestgehend ausgeräumt werden. Bis auf einen Fall haben auch alle unsere Hinweise umgesetzt“, ist die Stadtsprecherin zufrieden. Beide warnen jedoch davor, die geltenden „Corona-Spielregeln“ zu ignorieren: Zuwiderhandlungen stellten nach der Allgemeinverfügung des Landkreises keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat dar. „Es wird also ein Strafverfahren eingeleitet“, so der Polizeisprecher.

Diese Maßnahmen hält auch die Stadtsprecherin für richtig: „Wir haben wahrgenommen, dass sich das Leben in unserer Stadt im Laufe der Woche besser an die Situation angepasst hat und immer weniger Menschen unterwegs sind. Trotzdem müssen wir sagen, dass es auf jeden Fall noch besser werden muss und kann.“

 

Die Corona-Krise hat auch positive Effekte: Die Polizei registriert kaum noch Unfälle, denn weniger Autos sind auf den Straßen unterwegs. Auch Wohnungseinbrecher und Autodiebe sind seit Tagen nicht mehr aktiv. Reuter führt diese Entwicklung auf die geschlossenen Grenzen zurück, die osteuropäischen Banden die kriminelle Arbeit aktuell unmöglich machen.

Landkreis Gifhorn. Das Bild in der Gastronomie ist uneinheitlich – manche Restaurants haben komplett geschlossen, andere reduzierte Öffnungszeiten. Per Verfügung weist der Landkreis Gifhorn im Auftrag des Sozialministeriums jetzt darauf hin, dass Restaurants und Gaststätten ab sofort komplett geschlossen sind – Lieferservice ist möglich – und Touristen ihren Urlaub im Landkreis beenden müssen.

Hotelbetreibern, Vermietern von Ferienwohnungen oder -zimmern ebenso wie Vermietern von Camping- und Wohnmobilstellplätzen wird damit ab sofort untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Personen, die sich in solchen Einrichtungen aufhalten, haben diese schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum Mittwoch, 25. März, zu verlassen.

Restaurants, Gaststätten aber auch Imbisse, Mensen und die Systemgastronomie sind ab sofort zu schließen. Eine Ausnahme gilt nur für einen Außerhausverkauf, wenn das Essen vorher elektronisch oder telefonisch bestellt wurde. Mit Inkrafttreten dieser Weisung ist es untersagt, in einem Umkreis von 50 Metern zum Restaurant oder Imbiss die dort gekauften Speisen zu verzehren. Gastronomische Lieferdienste dürfen weiterhin ihre Speisen zu den Kunden nachhause bringen. Allen Betrieben wird empfohlen, bargeldloses Bezahlen zu ermöglichen.

Ziel dieser Verfügung ist es, Infektionsketten und Kontaktwege so weit wie möglich zu unterbrechen. Deshalb dürfe das Essen auch nicht vor die Tür des Lokals mitgenommen und dort verzehrt werden, so Landrat Dr. Andreas Ebel.

Er bedauert auch die Unannehmlichkeiten für Gäste und Unternehmer: „Der Landkreis ist zu Recht ein Ziel für Urlaub, Entspannung und Erholung. Leider macht es uns die gegenwärtige Lage mit der Ausbreitung des Coronavirus unmöglich, unsere Gastgeberrolle zu erfüllen. Ich hoffe, unsere Gäste haben Verständnis für diese Regelung und holen den Besuch zu einem anderen Zeitpunkt nach.“ Unternehmer, die im Zusammenhang mit den neu getroffenen Regelungen Fragen haben, können sich per Mail (gewerbeangelegenheiten@gifhorn.de) an den Landkreis wenden.

Alle Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich 18. April 2020. „Nur wenn alle die Maßnahmen gemeinsam umsetzen, können wir uns gegenseitig schützen“, so Ebel. red